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   VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533   

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VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533 (https://dejure.org/2013,43124)
VG München, Entscheidung vom 04.10.2013 - M 23 K 11.30533 (https://dejure.org/2013,43124)
VG München, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - M 23 K 11.30533 (https://dejure.org/2013,43124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herkunftsland: Afghanistan; Provinz: PaktikaAngaben zum Verfolgungsschicksal nicht glaubhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30294

    Asylrecht Afghanistan; Gefährdungslage in der Provinz Ghazni; Glaubwürdigkeit

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung nicht davon auszugehen, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betreffenden Gebiet, aus dem der Kläger geflohen ist, einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, auch wenn in Bezug auf die Sicherheitslage innerhalb der Provinz Schwankungen vorhanden sind (vgl.für die Südostregion - dort Provinz Ghazni - BayVGH, U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30294 - juris).

    Entsprechend der Einteilung der UNAMA gehört zur Südostregion Afghanistans auch die Provinz Paktika, in der der Kläger geboren ist und wo er vor seiner Ausreise gelebt hat (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30294 - juris).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer er als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht bereits die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 360).

    Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454; U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 360).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Insoweit können auch die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 377).

    Eine Individualisierung tritt auch nicht ausnahmsweise durch eine außergewöhnliche Situation in der Herkunftsprovinz des Klägers ein, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 27.4.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9/08 - BVerwGE 134, 188).

    Eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr kann aber auch dann, wenn individuelle gefahrerhöhende Umstände fehlen, ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, U.v. 14.7.2009 - 10 C 9/08 - BVerwGE 134, 188).

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Die Wahrscheinlichkeit, in der Südostregion im Jahre 2010 Opfer eines Anschlags zu werden, betrug damit rund 0, 05 % (vgl. auch BayVGH vom 8.12.2011 Az.: 13a B 11.30276 - juris).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454; U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 360).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Sowohl aus Systematik als auch Entstehungsgeschichte folgt jedoch, dass es insoweit nur um zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutz geht (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1997 - 9 C 13/96 - BVerwGE 105, 322).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Die Verwaltungsgerichte haben diese Aufgaben- und Verantwortungszuweisung des parlamentarischen Gesetzgebers zu respektieren (BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG München, 04.10.2013 - M 23 K 11.30533
    Allgemeine Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG können auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, U.v. 8.12.1998 - 9 C 4/98 - BVerwGE 108, 77).
  • VGH Bayern, 04.06.2013 - 13a B 12.30063

    Zur Verfolgung afghanischer Staatsangehöriger bei Rückkehr in die Südostregion -

  • VGH Bayern, 06.09.2013 - 13a ZB 13.30244

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

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